Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Frankfurt am Main

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Hausvereinbarung

Letzte Änderung:
04.02.2003
Verantwortliche/r:

Hausvereinbarung

Vereinbarung für die Zusammenarbeit und das Zusammenleben am Heinrich-von-Gagern Gymnasium

Unsere Schulgemeinde am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium besteht aus vielen Menschen: Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Referendarinnen und Referendaren, Eltern, Schulassistentinnen und Schulassistenten, Hausmeisterinnen und Hausmeistern, Mitarbeiterinnen des Schulsekretariats.

Sie alle sind verschieden, haben unterschiedliche Aufgaben, Rechte und Pflichten aber auch ganz persönliche Interessen. Damit sich trotz dieser Vielfalt von Individuen alle an unserer Schule wohlfühlen können, ist es wichtig, dass sich alle Mitgtieder der Schulgemeinde auf das besinnen, was sie gemeinsam für wertvoll erachten.

Unsere gemeinsame Werthaltung beruht auf der humanistischen und christlichen Tradition, auf die sich der Bildungsauftrag der Schulen allgemein und unseres altsprachlichen Gymnasiums mit besonderer Verbindlichkeit stützt. Die Schulgemeinde tritt in diesem Sinne für Demokratie und Freiheit sowie die Einhaltung der Menschenrechte ein.

Aus diesen gemeinsamen Werthaltungen leiten sich Rechte und Pflichten für einen geordneten Schulalltag ab, die für alle Mitglieder der Schulgemeinde des Heinrich­von-Gagern-Gymnasiums gelten.

Grundsätze

Uns allen gemeinsam ist der Wunsch, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalitat, Religion, persönlichen Fähigkeiten und Aufgaben als wertvolle Menschen anerkannt und entsprechend behandelt zu werden; auch wir wollen in diesem Sinne alle anderen Mitglieder der Schulgemeinde behandeln. Deshalb ist unsere Zusammenarbeit und unser Zusammenleben von gegenseitigem Respekt und von der selbstverständlichen Rücksicht im Umgang mit anderen Menschen getragen. Wir helfen uns gegenseitig, dass sich alle in die Schulgemeinde integrieren können; dies gilt insbesondere für Menschen, die neu an unsere Schule kommen.

Uns allen gemeinsam ist der Wunsch, dass am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium guter Unterricht stattfindet, bei dem Schülerinnen und Schüler optimal gefördert werden und Lehrerinnen und Lehrer ihre Bildungsarbeit ihrem Auftrag entsprechend leisten können. Deshalb halten wir uns an Regeln, die den Unterricht für alle nutzbringend machen.
Die Leistungen anderer erkennen wir an; Beurteilungen von Leistungen sind für uns aber keine Werturteile über unsere. Mitmenschen

Aus diesen Grundsätzen und unseren allgemeinen Werthaltungen ergibt sich konkret für die Zusammenarbeit und das Zusammenleben an unserer Schule unter anderem im einzelnen:

für den Umgang miteinander:

Am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium bemühen wir uns gegenüber allen tolerant hilfsbereit, höflich, geduldig und ehrlich zu sein.

Ein freundlicher Umgangston, Bitte, Danke und Entschuldigung sind an unserer Schule selbstverständlich

Gewalt in jeglicher Form ist als Mittel der Auseinandersetzung verboten und wird an unserer Schule nicht toleriert. Deshalb ist jedes Mitglied der Schulgemeinde aufgefordert, gegen jegliche Gewalt vorzugehen oder Mittel zu ergreifen, die diese beendet. Konflikte lösen wir durch Gespräche.

Die uns übertragenen Aufgaben und Pflichten erfüllen wir im Interesse aller zuverlässig. Denn alle, die sich dazu in der Lage fühlen, sollten Aufgaben und Ämter übernehmen, die unserer Schulgemeinde dienlich sind; zum Beispiel Schülerinnen und Schüler das Amt der Klassensprecherin, des Klassensprechers, SV-Arbeit, Mithilfe in den Büchereien, Pflege von Pflanzen in den Klassenräumen, Verwaltung der Klassenbücher, Eltern die Mitarbeit im Schulelternbeirat, Lehrerinnen und Lehrer die Autgaben von Vertrauenslehrerinnen / Vertrauenslehrern, Beratungslehrerinnen / Beratungslehrern für Drogen- und Suchtfragen.

Zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehört es auch dass die Mitglieder der Schulgemeinde in Terminangelegenheiten die geltenden oder vereinbarten Fristen einhalten, um allen an unserer Schule davon Betroffenen Planungssicherheit zu ermöglichen.
So sollen zum Beispiel Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern spätestens am dritten Schultag nach dem ersten Fehltag im Sekretariat oder bei der Klassenlehrerin I beim Klassenlehrer angekommen sein. Das Gleiche gilt für Entschuldigungen anderer Art. Auch Bitten um Beurlaubung sollen frühzeitig eingereicht werden; Beurlaubungen bis zu 2 Tagen sind der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer - ab 3 Tagen der Schulleitung - zur Entscheidung vorzulegen. Beurlaubungsgesuche für Zeiten direkt vor oder nach den Ferien müssen 4 Wochen vor Beginn der gewünschten Beurlaubung der Schulleitung vorliegen. Abmeldungen vom Religionsunterricht für das kommende Schuljahr sind in der Regel nur am Ende eines Schuljahres möglich.

So sollen sich zum Beispiel Eltern bemühen, Elternabende, Elternsprechtage und andere Termine bzw. Aktivitäten, welche die Schulgemeinde in vielfältiger Weise anbietet, wahrzunehmen
So sollen sich zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer bemühen, Klassenarbeiten möglichst zeitnah zu korrigieren.


Fundsachen geben wir selbstverständlich bei den Schulhausverwalterinnen I Schulhausverwaltern ab, damit die vom Verlust Betroffenen ihr Eigentum wieder zurückerhalten können.

Gäste unserer Schule müssen sich im Sekretariat anmelden.

für das Verhalten im Unterricht:

Grundsätzlich besuchen wir den Unterricht pünktlich und regelmäßig.
Mit dem Blinken gehen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in den Klassenraum und stellen sich auf den Unterricht ein. Falls die Lehrkraft nicht erscheint, meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher dies nach spätestens 10 Minuten im Sekretariat. Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer entschuldigen und begründen ihr ggf. verspätetes Eintreffen im Unterricht.
Entsprechend dem pünktlichen Beginn des Unterrichts wird auch ein pünktliches Unterrichtsende eingehalten.
Über unvermeidliche Stundenausfälle oder Stundenplanänderungen werden die Schülerinnen und Schüler informiert; generell sollen sich alle einmal am Tag am Glaskasten im Foyer über mögliche Änderungen des Stundenplanes, Vertretungen u. ä. informieren.


Während des Unterricht in den Klassenräumen, aber auch auf den Fluren und im gesamten Schulgelände, herrscht im Interesse eines geregelten und ungestörten Unterrichts Ruhe.

Während der Stunden konzentrieren wir uns auf den Unterricht. Alle sollen dazu beitragen, dass der Unterricht effektiv ist und ohne Unterbrechungen verläuft, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sollen sich dabei möglichst gegenseitig unterstützen und dazu alle ihre Interessen, Fähigkeiten und Neigungen einbringen.

Mobiltelefone sind während des Unterrichts auszuschalten.

Das Mobiliar, alle Einrichtungen in den Klassen- und Fachräumen, alle Unterrlchtsmlttel und - materialien, die Toiletten sowie das gesamte Schulgelände behandeln wir pfleglich. Alle sollen sich bemühen, keinen Müll zu hinterlassen, denn unsere Schule ist uns nicht nur dazu anvertraut, dass in ihr gelernt und gelehrt wird, sondern wir wollen uns in ihr möglichst wohlfühlen. Nach jedem Unterrichtstag führen eigens dafür eingeteilte Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen eine Grundreinigung durch.

Wir achten auch auf die sparsame Nutzung der Energiequellen.

Fachräume und die Turnhalle dürfen nur in Anwesenheit der Lehrerinnen / Lehrer betreten werden.

Unterrichtsfremde Gegenstände, insbesondere solche, die eine Gefährdung darstellen könnten, haben in der Schule nichts zu suchen. Zum Essen und Trinken ist in den Pausen Gelegenheit, nicht aber während des Unterrichts.

für das Verhalten im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg:

Ab 7.45 Uhr ist der Schulhof und das Foyer für Schülerinnen und Schüler geöffnet.

In den kleinen Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum bleiben. In diesen räumlich etwas beengten Verhältnissen achten wir besonders darauf, dass wir andere nicht gefährden und darauf, dass die Klassenräume, aber auch das Eigentum unserer Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beschädigt oder verschmutzt werden.

In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof Hier sollen und können alle im wahrsten Sinne des Wortes „Luft holen", sich bewegen und erholen. Gefährdungen anderer auf dem gesamten Schulgelände sind zu vermeiden. Das Werfen mit Gegenständen aller Art - z.B. auch mit Schneebällen - ist verboten; das gilt grundsätzlich auch für das Spielen mit Bällen.

Erlaubt sind ausschließlich auf dem größeren Teil des Schulhofes Soft-Bälle, Basketbälle aber nur zum Spielen auf die Basketballkörbe. Damit es nicht zu eigenen Gefährdungen oder zu Gefährdungen anderer kommt, ist das Klettern auf Flachdächer oder Bäume verboten. Auf dem Schulgelände wird nicht mit Fahrrädern, Skateboards, Rollem o.ä. gefahren. Zum Abstellen von Fahrrädern werden ausschließlich die Fahrrad-Ständer benutzt.

Wir alle schonen die Grünanlagen unseres Schulgeländes.

Bei Regen, Schneefall und strenger Kälte dürfen sich Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss und im Treppenhaus des Neubaus aufhalten. Die Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen sich in den großen Pausen in den Gängen der Gebäude A und B aufhalten.

Das Verlassen des Schulgeländes ist hauptsächlich aus versicherungsrechtlichen Gründen - nur für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse möglich. Ausnahmen - auch wenn Eltern ihre Erlaubnis geben - werden nicht gemacht.

Rauchen, alkoholische Getränke und Drogen aller Art sind verboten. Das Rauchen der Lehrerinnen und Lehrer wird durch einen internen Beschluss des Kollegiums geregelt.

Die für den Aufenthalt in der Schule anerkannten Vereinbarungen sollen für Schülerinnen und Schüler auch auf dem Schulweg gelten.

Konfliktlösungen

Im Alltag an unserer Schule kann es hin und wieder zu Konflikten kommen. Alle Mitglieder der Schulgemeinde wollen sich bemühen, im Gespräch mit allen Beteiligten -gegebenenfalls auch unter Einbezug z. B. der Eltern, der Vertrauenslehrerin / des Vertrauenslehrers, der Schulleitung oder der Schulpsychologin / des Schulpsychologen - Hintergründe dafür zu analysieren und konstruktive Lösungswege zu finden. Falls dies nicht gelingt, müssen die vorliegenden Regelungen zu pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung kommen, aber immer möglichst so, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler ihr Fehlverhalten erkennen können, damit es möglichst nicht mehr zu Störungen des Schulfriedens kommt.

Verbindlichkeit der Vereinbarung

Der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und das Zusammenleben am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium haben die zuständigen Gremien der Schule -Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat, Schülervertretung - jeweils zugestimmt. Sie trift gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 11.06.2002 mit Wirkung vom 01.08.2002 in Kraft


Frankfurt am Main, den 11.06.2002

Thomas Mausbach, OStD

Vorsitzender der Schulkonferenz


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