Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Frankfurt am Main

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Die Besondere Lernleistung

Letzte Änderung:
28.09.2017
Verantwortliche/r:
Dr. H. Henne

Die Besondere Lernleistung


Hinweis: Zum Umfang und zur formalen, aber auch zur inhaltlichen Gestaltung Ihrer BLL richten Sie sich bitte nach unserem "Leitfaden Facharbeit", den Sie in unserer schulinternen Schüler-/oder Lehrer-Box finden!

1. Definition
Eine Besondere Lernleistung (BLL) ersetzt eine mündliche Abiturprüfung. Sie kann zum Beispiel sein: ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, das Ergebnis eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können. Eine Besondere Lernleistung fordert von einem Schüler deshalb, dass er fachliches Wissen angemessen schriftlich und mündlich darstellen kann, die Aufgabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet und reflektiert und fähig ist, den Arbeitsprozess exakt und kritisch zu dokumentieren.
Die Anfertigung einer solchen umfangreichen schriftlichen Hausarbeit mit dem dazugehörigen Kolloquium stellt einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf ein Studium oder eine Berufsausbildung dar. Die Bearbeitung fördert selbstständiges Forschen und Lernen, vermittelt grundlegende Arbeitstechniken für spätere wissenschaftliche Darstellungen, bereitet Arbeitsweisen der Hochschule vor und bietet erste Erfahrungen mit einem längerfristigen Zeitmanagement. Das Kolloquium bereitet auf die Anforderungen in der mündlichen Abiturprüfung ebenso vor wie auf mündliche Hochschulprüfungen und auf entsprechende Situationen im Berufsleben.
Eine BLL ist Schülern also nicht nur wegen der potenziellen Verbesserung der Abiturnote zu empfehlen, sondern vor allem auch, weil sie nach ihrer Schulzeit kaum mehr die Gelegenheit haben, eine umfangreiche Arbeit unter intensiver fachkundiger Betreuung zu erstellen.

2. Themenfindung und Konzept
2.1 Das Thema
Die Initiative zur BLL geht vom Schüler aus. Er sucht sich ein Thema, das ihn besonders interessiert, ggf. auch persönlich betrifft. Denn eine durch die Sache bedingte Motivation ist Voraussetzung für das Gelingen eines so umfangreichen und anspruchsvollen Vorhabens.
Das Thema kann aus dem Unterricht hervorgehen oder aus einem außerunterrichtlichen Zusammenhang erwachsen. Es muss aber geeignet sein, die Bewertungskriterien einer BLL erfüllen zu können, das heißt alle drei Anforderungsbereiche einbeziehen, vor allem die Problemorientierung. Es muss eigenes Nachforschen, Nachdenken und kritisches Untersuchen im wissenschaftspropädeutischen Sinne ermöglichen; es muss aber auch mit einem begrenzten Umfang von Sekundärliteratur, ohne besonderen finanziellen Aufwand und aus dem Erfahrungsbereich von Oberstufenschülern zu bewältigen sein.
Das Thema kann sich auf alle schulischen Fächer beziehen.

2.2 Das Konzept (Exposé)
Der Schüler legt zur Antragstellung seiner BLL ein Konzept (etwa 1 Seite lang) vor, das folgende Fragen berücksichtigt:

  • Welches Thema soll mit welchen Methoden und in welchem Zeitrahmen erarbeitet werden?
  • Welche Quellen, Materialien usw. können genutzt werden?
  • Werden eventuell Einrichtungen, Geräte, Materialien der Schule benötigt?
  • Unterstützen schulische oder außerschulische Institutionen (Förderverein, Institute, Firmen usw.) die Arbeit?
  • Wurden die geplante Arbeit oder wesentliche Bestandteile bereits anderweitig im Rahmen der Schule angerechnet (als Referat, Hausarbeit usw.)?
  • Geht die Arbeit aus einem Wettbewerb hervor, oder ist eine Wettbewerbsteilnahme geplant?
  • Wie sieht eine vorläufige Gliederung der Arbeit aus?

 

3. Der Betreuungslehrer
Der Schüler sucht sich einen Lehrer, der ihn bei seiner Arbeit betreut. Er muss diesen Betreuungslehrer nicht im Unterricht haben. Dieser Lehrer prüft zusammen mit dem zuständigen Fachbereichsleiter das Konzept und

  • übernimmt dann die Betreuung dieser Arbeit oder
  • verlangt Modifikationen des Konzeptes oder
  • lehnt die Betreuung ab und empfiehlt ggf. einen anderen Lehrer, zum Beispiel weil dieser mit der Thematik besser vertraut ist.

 
4. Antragstellung und Zweitgutachter
Bis zu den Sommerferien, also am Ende von Q2, soll der Schüler einen Betreuungslehrer gefunden und ein Exposé seiner BLL erstellt haben. Denn bereits Ende der zweiten Woche nach Schulbeginn, zu Beginn von Q3, muss die BLL mit der Zustimmung des Betreuungslehrers beim Schulleiter formell beantragt werden (Formular in der Schüler-Box). Der Schulleiter kann die BLL ablehnen, wenn zu erwarten ist, dass die Anforderungen einer Abiturprüfung nicht erfüllt werden können. Der Schulleiter entscheidet bei der Antragstellung, ob die geplante BLL zur erforderlichen Abdeckung des Aufgabenfeldes II im Rahmen der Abiturprüfung herangezogen werden kann (OAVO 24 (2) 2). Dazu muss eine entsprechende inhaltliche Ausrichtung der Arbeit relevant und von Anfang an gut erkennbar sein.

Mit der Antragstellung kann die betreuende Lehrkraft dem Prüfungsausschuss eine weitere Lehrkraft als Zweitgutachter vorschlagen; im Übrigen legt der Prüfungsausschuss dann den Zweitgutachter fest. Der Zweitgutachter sollte von Anfang in die Betreuung der BLL miteinbezogen werden. Zumindest an einem der obligatorischen drei Beratungsgespräche soll er teilnehmen. Am Ende bewertet er die BLL gemeinsam mit der betreuenden Lehrkraft und ist als Protokollant Mitglied im Fachausschuss des Kolloquiums.
Nach der Genehmigung der BLL durch den Schulleiter ist ein Rücktritt des Schülers von seiner BLL nicht mehr möglich.


5. Die Betreuung
5. 1 Der Betreuungslehrer
Der Schüler führt ein Arbeitstagebuch, in das er alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der BLL chronologisch einträgt und den Zeitaufwand vermerkt (Richtwert: ~ 100 Stunden; vgl. OAVO 37 (5) 2). Das Arbeitsbuch wird später der BLL als Anlage beigefügt.
Zu den Aufgaben des Betreuungslehrers gehören:

  • Hilfe bei der Themenfindung,
  • mindestens drei Beratungsgespräche im Verlauf der Bearbeitungszeit,
  • Unterstützung bei der Zeitplanung,
  • praktische Hilfen (etwa bezüglich der Möglichkeiten der Literaturbeschaffung, Literaturhinweise, Tipps beim Versuchsaufbau, Bereitstellung von Hilfsmitteln usw.),
  • Korrektur und Beurteilung der schriftlichen Ausarbeitung,
  • Durchführung des Kolloquiums und abschließender Beurteilungsvorschlag.

5.2 Die Beratungsgespräche
In den Beratungsgesprächen steht der Lehrer für Fragen zur Verfügung, informiert sich über den Fortschritt der Arbeit (auch anhand des Arbeitstagebuchs) und berät bei eventuellen Schwierigkeiten, ohne allerdings dadurch die Selbstständigkeit der Arbeit einzuschränken.

  • Das erste ausführliche Gespräch sollte im Zusammenhang mit der Planung und der endgültigen Themenstellung stattfinden (Juni/Juli der Q2);
  • das zweite nach Abschluss der Vorarbeiten, um zu verhindern, dass ein falscher Weg eingeschlagen oder unökonomisch gearbeitet wird (November/Dezember);
  • das dritte bietet sich nach Abschluss des Entwurfs an, damit noch letzte Ratschläge für die Textgestaltung gegeben werden können (Februar).

Diese begleitenden Gespräche geben dem Schüler Sicherheit und ermöglichen dem Lehrer Einblicke in die Arbeitsweise und damit Erkenntnisse über die Selbstständigkeit der Erarbeitung. Der Inhalt der Begleitgespräche ist vom Lehrer stichwortartig festzuhalten.


6. Die schriftlichen Ausarbeitung
6.1 Inhalt, Gliederung und Umfang

Die schriftliche Ausarbeitung umfasst:

  • die Darstellung des Problems,
  • Lösungswege,
  • Methoden,
  • Ergebnisse.

Die Gliederung der Arbeit könnte so aussehen:

  • Titelblatt
  • Kurzfassung der Ergebnisse der Arbeit (ca. eine Seite lang)
  • Vorwort (Darstellung und Reflexion des Arbeitsprozesses, persönliche Anmerkungen usw.)
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung (inhaltlich-fachliche Einführung in das Thema)
  • Hauptteil
  • Fazit
  • Quellen- und Literaturverzeichnis, Internetadressen, weitere Hilfsmittel
  • Anhang (Arbeitsbuch, wichtige Materialien u. a.)
  • Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit

Richtschnur zur formalen Gestaltung ist der "Leitfaden Facharbeit", den man in seiner aktuellen Fassung in unserer schulinternen Schüler-/oder Lehrer-Box findet!

6.2 Abgabe der Arbeit
Der Schüler muss seine fertige Arbeit spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen, also i.d.R. vor den Osterferien abgebe. Und zwar digital (für den Prüfer) sowie drei Exemplare in Klebe- oder Spiralbindung (für die beiden Gutachter und für den Fachausschussvorsitzenden und später die Schulbibliothek). Die fristgerechte Abgabe wird vom Schulleiter bzw. dem Prüfer bescheinigt. Bei Versäumnis der Frist entscheidet der Prüfungsausschuss.

6.3 Korrektur und Bewertung
Die Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung erfolgt durch einen Erst- und einen Zweitkorrektor - wie bei den schriftlichen Abiturarbeiten. Der Erstkorrektor (der betreuende Lehrer) verfasst ein kurzes Gutachten, das in einer Beurteilung mündet, die nicht in einer bestimmten Punktzahl ausgedrückt werden muss. Der Zweitgutachter schließt sich an oder verfasst ein eigenes Gutachten. Der Schüler erfährt diese Bewertung zunächst nicht.
Der Fachausschussvorsitzende erhält - spätestens 3 Tage - vor dem Kolloquium folgende Unterlagen:

  • das oder die Gutachten einschließlich der Bewertung (Notentendenz),
  • mögliche Fragestellungen und Erwartungshorizont für das Kolloquium.

6.4 Bewertungskriterien
Zu den Kriterien für die Bewertung der Arbeit gehören:
Konzentration auf die Themenstellung; sinnvolle Gliederung; Nachvollziehbarkeit der Darstellung; sprachliche Korrektheit; normgerechte Literatur- und Quellenangaben; Qualität von Zeichnungen, Abbildungen oder Experimenten; äußere Form und Layout; angemessener Ausdruck; korrekte Anwendung von Fachbegriffen; Benennung der Gültigkeitsbedingungen des Ergebnisses; fachspezifische Methodenanwendung und -bewertung; Selbstständigkeit/Originalität; Qualität und Umfang der Recherchen; Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner und die Aussagekraft der Kurzfassung.


7. Das Kolloquium
7.1 Der Ablauf
Das 20-minütige Kolloquium zur BLL findet Mitte Mai statt. Zur Prüfungskommission gehören: als Prüfer der Betreuungslehrer, der Zweitkorrektor und der Fachausschussvorsitzende (in der Regel der Fachbereichsleiter). Der Schüler stellt die Ergebnisse seiner BLL dar und erläutert sie (für ca. 10 Minuten, ggf. mit stichwortartigem Konzept), antwortet auf Fragen und reflektiert seinen Arbeitsprozess. Das Kolloquium soll keine aufwändige Präsentation sein, sondern ein (Prüfungs-)Gespräch über Themen, Methoden und Inhalte der vorgelegten BLL. Die formalen Bedingungen des Kolloquiums entsprechen denen einer mündlichen Prüfung, der Zweitkorrektor schreibt das Protokoll.

7.2 Bewertungskriterien
Zu den Kriterien für die Bewertung des Kolloquiums gehören:
sprachliches Darstellungsvermögen; Verständlichkeit und Folgerichtigkeit der Darstellung; Argumentationssicherheit; Reaktionsfähigkeit auf Fragen; Umfang des Wissens und Könnens im Themenumfeld der Arbeit.


8. Gesamtbewertung
Im Anschluss an das Kolloquium legt der Fachausschuss die Gesamtbewertung der BLL fest. Wenn der Ausschuss sich nicht auf eine Benotung einigen kann, entscheidet der Vorsitzende.
Ein Verrechnungsschlüssel zwischen schriftlicher Ausarbeitung und Kolloquium ist rechtlich nicht vorgeschrieben; als Maßstab mag im Zweifelsfall ein Verhältnis von 3 : 1 gelten. Unabhängig von dieser Gewichtung ist keine positive Bewertung der BLL möglich, wenn sich während des Kolloquiums herausstellt, dass der Prüfling die Thematik seiner Arbeit ungenügend beherrscht.
Wird die BLL insgesamt mit null Punkten bewertet (z. B. bei Betrugsversuch durch Plagiat), ist das Abitur nicht bestanden - es sei denn, der Prüfungsausschuss räumt dem Prüfling eine mündliche Nachprüfung ein (gemäß OAVO 26 (13) 4).
Dem Schüler wird die Note seiner BLL im Laufe des Prüfungstages bekannt gegeben.
Außer dieser Note erscheint später im Abiturzeugnis auch der Wortlaut des Themas der BLL.


9. Zeitplan (unter Vorbehalt)
Ende Q2: Information, Themenfindung, Betreuungslehrer, Exposé
Beginn Q3: verbindliche Anmeldung beim Schulleiter
bis– Osterferien Q4: Erarbeitung der BLL, mindestens drei Beratungsgespräche, Abgabe der Arbeit
Mai: Kolloquium


10. Themenbeispiele
Die Bibel als Museumsgegenstand
Die Altkatholiken in Deutschland
Hospizarbeit in Frankfurt am Main
Das Unheimliche in der Literatur
Militärischer Widerstand im III. Reich
Wirtschaftskrise Argentiniens
Auswirkungen der Wirtschaftskrise von 2008
Die Solarstrahlung
Die Rolle der Frau im 1. Weltkrieg
Widerstand im Warschauer Ghetto
Katharina die Große
"Jugend musiziert"
usw.

Exemplare solcher früheren Arbeiten können beim Studienleiter eingesehen werden.

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