Die Computereinrichtungen des Heinrich-von-Gagern - Gymnasiums stehen den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern sowie den weiteren Angestellten im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und im eigenverantwortlichen Umgang für die Erledigung schulbezogener Aufgaben zur Verfügung. Alle Nutzer werden über die folgende Nutzungsordnung unterrichtet und versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Ordnung anerkennen. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben ihre Erziehungsberechtigten.
Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
Alle Nutzer erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein nur ihnen bekanntes Passwort, womit sie sich an allen vernetzten Computern der Schule anmelden können. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer zulässig.
Nach Beendigung der Nutzung melden sich die Nutzer am PC ab. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen sind die Nutzer verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.
Jeder Nutzer erhält einen eigenen Speicherbereich (Home-Verzeichnis) zur Ablage der von ihm genutzten Dateien. In der Standardeinstellung sind diese Daten nur dem jeweiligen Eigentümer zugänglich. Die für jeden Nutzer speicherbare Datenmenge ist limitiert. Bei Überschreiten der Obergrenze ist das Speichern weiterer Daten nicht möglich. Die Schule stellt Netzwerkverzeichnisse für die gemeinsame Nutzung von Daten zur Verfügung. Der Zugriff auf diese Daten kann für bestimmte Nutzergruppen freigegeben oder eingeschränkt werden. Auf gespeicherte Inhalte aller Art, die auf den unterschiedlichen Verzeichnissen abgelegt sind, können die Administratoren des Schulnetzes jederzeit uneingeschränkt zugreifen. Dies geschieht in der Regel nur im Rahmen von systembedingten Administrationsaufgaben. Ausdrücklich wird auf diese administrativ notwendige Einschränkung der Privatsphäre hingewiesen.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist selbstverständlich, dass pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder andere verunglimpfende und entwürdigende Inhalte in der Schule nicht aufgerufen, versendet oder gespeichert werden. Wiederholte Verstöße gegen die Nutzerordnung führen zur Anwendung pädagogischer Maßnahmen. In schweren Fällen ist die Anwendung weiterer Maßnahmen möglich.
In Wahrnehmung der Aufsichtspflicht kann der Datenverkehr protokolliert und kontrolliert werden. Dabei werden Daten über die Zeit der Anmeldung, die aufgerufenen Internetseiten und Aktivitäten im Netzwerk erfasst. Die Administratoren gebrauchen ihre Einsichtsrechte nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und für verdachtsunabhängige Stichproben. Der Internetverkehr wird nach einer festgelegten Domainliste abhängig vom Alter des Nutzers gefiltert. Versuche, diese Beschränkungen zu unterlaufen, werden automatisiert erfasst.
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang abrufbaren Angebote verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Inhalten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Veränderungen an der Hardware, der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sind ohne Rücksprache mit den Administratoren untersagt. Störungen oder Schäden sollen möglichst schnell einer für die Computernutzung verantwortlichen Person gemeldet werden. Schuldhaft verursachte Schäden werden umgehend vom Verursacher ersetzt. Im Übrigen sollen die an den verschiedenen Arbeitsplätzen ausgehängten Einzelbestimmungen zur Nutzung beachtet werden.
Wir bieten die Nutzerordnung auch zum Download an. Es handelt sich hierbei um eine ausdruckbare PDF-Datei. Zum Betrachten dieser PDF-Datei benötigen Sie ein Programm, das zur Anzeige von PDF-Dateien geeignet ist.
Nutzerordnung für das HvGG-Netzwerk