Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Frankfurt am Main

Zu den Bereichen dieser Seite springen:

Suche




Qualifikationsphase (Q1 - Q4)

Letzte Änderung:
17.07.2017
Verantwortliche/r:
Dr. Hermann Henne

Qualifikationsphase (Q1 - Q4)


Überblick

Die Qualifikationsphase umfasst die vier Halbjahre der Jahrgangsstufen 11 und 12. Diese beiden letzten Schuljahre vor dem Abitur bilden eine Einheit: Zwischen der 11. und der 12. Klasse gibt es keine Versetzung und bereits Ihre Zeugnisnoten von Q1 gelten für Ihre Abiturwertung.

1. Der Klassenverband ist aufgelöst. Sie haben nur noch in Kursen Unterricht: in zwei fünfstündigen Leistungskursen und in mehreren Grundkursen; Deutsch und Mathematik sind als Grundkurs vierstündig, andere Grundkurse zwei- oder dreistündig.

2. Leistungskurse vermitteln Ihnen erweiterte Kenntnisse und ein vertieftes wissenschaftspropädeutisches Verständnis.

3. Welche Fächer Sie als Leistungs- und Grundkurse belegen, entscheiden Sie im zweiten Halbjahr der Einführungsphase. Zu Beginn von Q1 wird Ihnen für begründete Ausnahmefälle eine 14-tägige Wechsel- und Austrittsfrist gewährt.

4. Die Aufgaben des Klassenlehrers übernimmt bis zum Abitur einer Ihrer Fachlehrer als Tutor.

5. Am Ende von Q1 haben Sie im Januar die Gelegenheit, ein vierzehntägiges Berufspraktikum zu absolvieren. Es soll Ihnen bei Ihrer Studien- und Berufswahl helfen. Bemühen Sie sich möglichst schon im Sommer davor um einen für Sie interessanten Praktikumsplatz. Das Praktikum wird im Fach Politik & Wirtschaft vor- und nachbereitet; Ihr Praktikumsbericht gilt als erste Klausur des zweiten Halbjahres in Politik & Wirtschaft.

6. Im Mai und Juni sollten Sie sich Q2 zu Ihrer eigenen Orientierung Kolloquien und mündliche Abiturprüfungen anschauen.

7. In der Regel in Q3 findet vor den Herbstferien eine vierzehntätige Studienfahrt ins Ausland statt. Traditionell wird Griechenland als Reiseziel gewählt.

Abiturwertung

1. Sie müssen sich schon zu Beginn der Qualifikationsphase darauf einstellen, dass das Abitur keine singuläre Prüfung am Ende der 12. Klasse ist, sondern dass sich Ihre Abiturnote aus Ihren Leistungen während der gesamten Qualifikationsphase (24 Grundkurse und 8 Leistungskurse) und Ihren Abiturprüfungen zusammensetzt.

2. Ein mit null Punkten bewerteter (beleg-)pflichtiger Kurs gilt als nicht besucht und verhindert Ihre Zulassung zum Abitur, auch wenn Sie diesen Kurs gar nicht werten lassen müssten (z. B. einen Sportkurs).

Wahl der Leistungskurse

1. Zunächst finden in der Einführungsphase – vor den Osterferien – verbindliche Fachwahlen für die Grund- und Leistungskurse statt. Sie dienen der Schule als Planungsgrundlage für das Kursangebot in der Qualifikationsphase. Beachten Sie dabei: „Die Wahl bezieht sich auf das Fach und die Art des Kurses, nicht auf die Unterrichtserteilung durch eine bestimmte Lehrkraft.“ (OAVO § 13,1)

2. Gegen Ende des Schuljahres wählen Sie auf der Grundlage Ihrer Fachwahl aus dem erstellten Kursangebot verbindlich Ihre Leistungs- und Grundkurse.

3. Wenn Sie noch minderjährig sind, wählen Sie im Einvernehmen mit Ihren Eltern, Volljährige treffen ihre Wahl selbst.

4. Es ist in der Regel nicht zulässig, aus einem laufenden Kurs auszutreten oder Kurse nachträglich zu belegen. In Grundkursen bleiben Sie in der Regel mindestens während eines Schuljahres in derselben Lerngruppe, im Leistungskurs während der gesamten Qualifikationsphase.

5. Wenn Sie drei Leistungskurse wählen und später einen davon zum Grundkurs absenken (am günstigsten vor dem ersten Halbjahreszeugnis Q1), können Sie damit rechnen, dass bei Ihrer Leistungsbeurteilung die unterschiedlichen Anforderungen für Grund- und Leistungskurse berücksichtigt werden (üblicherweise durch einen Aufschlag von einem Punkt - bei Deutsch und Mathematik - und zwei Punkten in den übrigen Fächern). Achten Sie darauf, dass nach der Absenkung Ihre übrig bleibende Leistungskurskombination noch den Bestimmungen über die Wahl von Leistungskursen entspricht. Auch einen abgesenkten Leistungskurs müssen Sie während der gesamten Qualifikationsphase weiter besuchen.

6. Grundsätzlich wählen Sie Ihre Leistungskursfächer gemäß Ihrer Neigung und Begabung; allerdings ist Ihre Wahlentscheidung an bestimmte Auflagen gebunden:

  • eines der beiden Leistungskursfächer muss entweder eine (fortgeführte) Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein;
  • außer Griechisch können Sie als Leistungskurs nur eine Fremdsprache wählen, in der Sie wenigstens fünf Jahre Unterricht gehabt haben oder in der Sie gleichwertige Kenntnisse nachweisen können;
  • Sie müssen in dem gewählten Fach während der gesamten Einführungsphase unterrichtet worden sein und am Ende mindestens 5 Punkte erreicht haben.

Wahl der Grundkurse und Belegpflicht

1. Welche Fächer Sie als Grundkurse wählen, hängt zum einen von Ihrer Leistungskurswahl ab und zum anderen von den vorgeschriebenen Belegverpflichtungen.

2. Deutsch und Mathematik werden im Grundkurs vierstündig unterrichtet; dreistündig sind die Fremdsprachen, die Naturwissenschaften, Geschichte, Politik & Wirtschaft sowie Sport als Prüfungsfach; alle übrigen Grundkurse umfassen zwei Stunden.

3. Es empfiehlt sich, 28-30 Grundkurse (7-8 pro Halbjahr) zu belegen, um beim Einbringen Auswahlmöglichkeiten zu haben.

4. Welche Lehrkräfte für die einzelnen Grundkurse vorgesehen sind, erfahren Sie in der Regel vor den Kurswahlen am Ende der Einführungsphase.

5. In keinem der verbindlichen Kurse dürfen Sie null Punkte haben. Er gilt sonst als nicht belegt!

6. Alle Grund- und Leistungskurse, die Sie in der Qualifikationsphase belegt haben, erscheinen auch - mit Note - in Ihrem Abiturzeugnis.

Einbringepflicht

1. Von der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Pflicht, bestimmte Kurse in die Abiturwertung einzubringen, das heißt werten zu lassen.

2. Insgesamt müssen Sie Ihre acht Leistungskurse und 24 Grundkurse einbringen. Die 24 Grundkurse werden Sie in der Regel nicht durch die einbringungspflichtigen Kurse allein erreichen. Das heißt, Sie können abschließend weitere Kurse frei auswählen und für die Gesamtqualifikation werten lassen.

3. Themen- und inhaltsgleiche Kurse können Sie einmal wiederholen. In der Gesamtqualifikation dürfen Sie aber nur den Wiederholungskurs werten lassen.

Sport

1. In Sport müssen Sie vier Halbjahre belegen, brauchen aber keinen Kurs werten lassen. Sie dürfen aber bis zu drei Sportkurse einbringen.

2. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur am theoretischen Teil des Sportunterrichtes teilnehmen konnten, dürfen Sie diese Kurs nicht in die Abiturwertung einbringen.

3. Um Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach wählen zu können, müssen Sie während der gesamten Qualifikationsphase den dreistündigen Sportkurs besucht haben. Alle vier Kurse werden dann im Abitur gewertet.

4. Durch (langwierige) Verletzungen und andere Unwägbarkeiten können sich die Voraussetzungen für eine gelungene Sportprüfung im Abitur rasch verschlechtern. Deshalb sollten Sie schon beim Belegen Ihrer Grundkurse ein Ersatzprüfungsfach einplanen.

5. Wenn Sie sich während der Prüfungen verletzen, können Sie auf eine zusätzliche mündliche Prüfung ausweichen, die sich auf den vorgesehenen sportpraktischen Prüfungsteil bezieht. Bei der Bewertung werden dann ggf. schon erreichte Teilergebnisse der sportpraktischen Prüfung angemessen berücksichtigt.

Fremdsprachen

1. Mindestens eine (fortgeführte) Fremdsprache muss bis zum Abitur weitergeführt und dann eingebracht werden.

2. Als verbindliche Fremdsprache können Sie jede aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache wählen, auch Ihre dritte Fremdsprache, die Sie ab der 8. Klasse durchgehend belegt haben; also nicht Italienisch, wenn Sie es erst in der E-Phase begonnen haben. Bedenken Sie aber, dass es in der Qualifikationsphase nur noch Kurse auf dem Niveau der zweiten Fremdsprache gibt. Alle vier Halbjahre einer fortgeführten Fremdsprache müssen Sie in die Abiturwertung einbringen.

3. Wenn Sie über Ihre Verpflichtung hinaus weitere Fremdsprachen belegen, können Sie deren Ergebnisse ins Abitur einbringen, sofern Sie in diesen Fremdsprachen in der gesamten Einführungsphase mindestens 3-stündig Unterricht hatten oder entsprechende Kenntnisse nachweisen können (z. B. Französisch). Kurse einer Fremdsprache, die Sie erst in der E-Phase neu begonnen haben (Italienisch), können Sie nur einbringen, wenn Sie mindestens einen Kurs aus der 12. Jahrgangsstufe einbringen und die Fremsprache bis einschließlich Q4 belegen.

Religion

1. Wenn Sie sich in Religion prüfen lassen wollen, müssen Sie das Fach seit der Einführungsphase belegt haben und dürfen in der Qualifikationsphase nicht mehr die Religionslehre (evangelisch oder katholisch) wechseln.

2. Lediglich einbringen können Sie auch Kurse verschiedener Religionslehren.

Leistungsnachweise

1. Leistungsnachweise können sein:
a) Klausuren,
b) Referate und Präsentationen,
c) umfassende schriftliche Ausarbeitungen,
d) mündliche Kommunikationsprüfungen (Leistungskurs moderne FSp),
e) fachpraktische Prüfungen (Leistungskurs Kunst oder Musik),
f) besondere Fachprüfungen (in Sport).

1. Von Q1 bis Q4 wird von Ihnen pro Halbjahr in jedem Grundkurs in der Regel eine Klausur und ein weiterer Leistungsnachweis (a, b oder c) verlangt. Eine Klausur in Q1 oder Q2 wird in themengleichen Kursen als Vergleichsarbeit kursübergreifend geschrieben und bewertet.

2. In jedem Leistungskursfach kann einmal im Verlauf der Qualifikationsphase (Q1 – Q3) an die Stelle einer Klausur ein anderer Leistungsnachweis (b oder c) treten. Ersetzt werden darf aber nicht eine mögliche Vergleichsarbeit und die Vorabiturklausur (in Q3).
In Leistungskursen der modernen Fremdsprachen wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung (d) ersetzt.
In Leistungskursen in den Fächern Kunst und Musik wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung (e) ersetzt.

3. In Sport ist pro Halbjahr eine besondere Fachprüfung anzufertigen, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25 % gewichtet wird.

4. Im Prüfungshalbjahr Q4 ist in allen Leistungs- und Grundkursfächern nur noch je eine Klausur zu schreiben; sie macht etwa 50 % der Gesamtnote aus. Auch in Sport ist eine Prüfung abzulegen.

5. Klausuren werden in der Regel zweistündig geschrieben. In den Leistungskursen ist in Q3 eine (in der Regel die zweite) Klausur nach Art und Umfang dem Abitur entsprechend anzufertigen; die Bearbeitungszeit dieser Klausur „unter Abiturbedingungen“ beträgt bis zu vier Schulstunden. Diese Klausur darf nicht durch einen anderen Leistungsnachweis ersetzt werden.

6. Die Klausurtermine werden von der Schule koordiniert und in der Lehrer-/Schüler-Box bekannt gegeben.

7. Ist es Ihrer Lehrkraft aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, am Ende des Kurses nicht möglich, Sie zu beurteilen (Fehlzeiten usw.), wird dieser Kurs mit null Punkten bewertet und gilt damit als nicht besucht; gleichwohl wird er im Zeugnis - auch im Abiturzeugnis - aufgeführt. Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass es nicht dazu kommt!

Wiederholung

1. Nur bis zu Beginn des 2. Halbjahres der Jahrgangsstufe 11 können Sie freiwillig in die Einführungsphase zurückgehen. Es wird dann erneut über Ihre Zulassung zur Qualifikationsphase entschieden.

2. Wenn Sie mehr als vier Halbjahre in der Qualifikationsphase zugebracht haben, werden aus den wiederholten Halbjahren jeweils die Ergebnisse des zweiten Durchgangs aufgenommen.

Zurück zur Übersicht


Seitenanfang

Heinrich-von-Gagern-Gymnasium
Bernhard-Grzimek-Allee 6-8
60316 Frankfurt am Main · Stadtplan

Telefon: 069 212-35150 · Fax: 069 212-40537 · E-Mail